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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Opfer

Opfer von Straftaten müssen in der Regel in einem späteren Gerichtsverfahren gegen den Täter aussagen. In dieser für sie belastenden Lage können sie sich des Beistandes eines Rechtsanwalts bedienen (siehe hierzu die Seiten über Zeugen).

Beteiligung als Nebenkläger

Opfer von Straftaten können sich darüber hinaus aktiv im Gerichtsverfahren einbringen, nämlich als sog. »Nebenkläger«. (Siehe hierzu die Informationen zur Nebenklage.) Dies ist nicht selten für die psychische Verarbeitung einer Tat sehr, sehr wichtig.

Geltendmachung von Ersatzansprüchen

Opfer können im Strafverfahren mit einem sog. »Adhäsionsantrag« ihre zivilrechtlichen Ansprüche, insb. ihren Anspruch auf Schmerzensgeld, gegen den Schädiger geltend machen und ersparen sich somit einen nachfolgenden Zivilprozess, für welchen das Strafurteil nicht bindend ist.

Sozialrechtliche Absicherung

Schließlich haben diejenigen, die durch eine vorsätzliche Gewalttat verletzt wurden, sozialrechtliche Ansprüche nach dem sog. Opferentschädigungsgesetz (OEG), z.B. Hinterbliebenenrente, Verletztenrente etc.