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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Nach dem Urteil

» Geldstrafe

Ich kann die Geldstrafe nicht bezahlen.

Wenn Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können, so können Sie durch mich

  • einen Antrag auf Ratenzahlung stellen,
  • die Geldstrafe »abarbeiten« oder
  • die Geldstrafe »absitzen«.

Ich soll eine Widergutmachung bezahlen.

Sollen Sie eine Wiedergutmachung an das Opfer zahlen, fehlt Ihnen aber das Geld hierzu, so können Sie diese nicht »abarbeiten« !!! Hier muss ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.