Zeugen
Zeugen haben in bestimmten Fällen ein Recht auf anwaltlichen Beistand.
Dies gilt für Zeugen, die zugleich Verletzte sind, solche Zeugen, die sich durch ihre Aussage der Gefahr eigener Strafverfolgung aussetzen könnten und Zeugen insb. Kinder bei denen die Gefahr der Beeinflussung durch den Täter besteht.
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