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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Nach dem Urteil

» Haft

Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, d.h. die Aufforderung, sich binnen 14 Tagen in einem »Gefängnis« einzufinden, um Ihre Strafe »abzusitzen«?

Ich soll die Haft antreten

Wer nicht rechtzeitig erscheint, gegen den wird ein Haftbefehl ergehen!

Möchten Sie die Haft herausschieben, geht dies u.a. über einen Gnadenantrag bei der Senatsverwaltung für Justiz. Doch Vorsicht! Ein solcher Antrag wird – wenn überhaupt – nur einmal im Leben Erfolg haben !!!

In welche JVA komme ich?

Vielfach steht am Anfang der Strafverbüßung die Frage, in welche Justizvollzugsanstalt des Landes Berlin Sie langfristig eingewiesen werden. Dies richtet sich u. a. nach dem begangenen Delikt und der damit verbundenen Strafhöhe sowie danach, ob sie erstmals eine Strafe verbüßen oder nicht.

Komme ich in den Offenen Vollzug?
Bekomme ich »Zwei Drittel«?

Sind Sie durch die Einweisungsabteilung der JVA eingewiesen, so taucht bald die Frage auf, ob eine Entlassung nach der Hälfte der Strafzeit oder wenigstens nach zwei Dritteln möglich ist. Ferner taucht häufig der Wunsch nach einer Verlegung in den sog. Offenen Vollzug auf, um die JVA zeitweise verlassen zu können, um zu arbeiten oder bei der Familie zu sein.

Tägliche Probleme im Vollzug

Zwischendurch sind die alltäglichen Probleme in einer Justizvollzugsanstalt zu bewältigen: Habe ich einen Anspruch auf eine »Einzelzelle«? Welche Gegenstände darf ich bei mir haben? Kann ich innerhalb der Anstalt verlegt werden? Usw.

Was mache ich anders als Kollegen?

Für viele Kolleginnen oder Kollegen, die brillante Arbeit als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger leisten, endet die Tätigkeit meist nachdem das Urteil endgültig rechtskräftig geworden ist. –: Ich betreue Sie weiter!

Ich habe mich bereits im Studium mit dem Strafvollzugsrecht befasst und meine theoretischen Kenntnisse während des Referendariats durch meine Tätigkeit im geschlossenen Männerstrafvollzug um Erfahrungen aus der Praxis erweitert.

Halten Sie daher den Kontakt zu mir. Soweit ich im Strafvollzug für Sie tätig werde, müssen Sie dies jedoch in aller Regel selbst bezahlen.